Aktuelle Ferienhaus-Angebote in Miami-Platja zum
Mieten
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Telefon:
+ 34 617 600 202
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Diese
Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Reservierungen und
Buchungen
1. Reservierung -
Die Reservierung zwischen Ihnen und dem
Hausbesitzer oder seinem
Bevollmächtigten kommt mit der Entgegennahme Ihrer telefonischen,
schriftlichen oder persönlichen Anmeldung und Zusendung des Mietvertrages zustande.
Mit der Überweisung der
Anzahlung akzeptiert der Mieter die AGB und den Abschluss des
Mietvertrages zwischen sich und dem Hausbesitzer oder seines Bevollmächtigten.
Da die Korrespondenz i.d.R. per e-Mail
stattfindet, ist der gesamte Schriftverkehr auch ohne Unterschrift
gültig und rechtlich bindend.
2. Zahlungen -
Innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages/Rechnung
ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Mietpreises zu bezahlen.
Der
Restbetrag ist je nach Vereinbarung, 15 Tage vor Anreise zu überweisen oder ist spätestens bei Schlüsselübergabe,
vor Ort in bar, zu entrichten. Aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine 500-Euro-Scheine entgegen.
Eine
verspätete Anzahlung oder Nichtzahlung des Restbetrags gilt
als Rücktritt. Der Hausbesitzer oder sein Bevollmächtigter, sind in diesem Fall berechtigt das Mietobjekt
anderweitig zu vermieten und die entsprechende Rücktrittsgebühr zu
erheben.
3. Rücktritt und Storno -
a.) Die
Buchung wird durch den Eingang der Anzahlung wie unter 2
beschrieben rechtswirksam. Die Stornierung des Vertrages durch den
Kunden kann jederzeit erfolgen, bedarf jedoch der
Schriftform.
Folgende Rücktrittsgebühren
werden vom Leistungsträger einbehalten, bezogen auf den
Gesamtmietpreis:
Rücktritt bis 35 Tage vor
Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
Rücktritt
34 bis 15 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
Rücktritt 14 Tage bis zum Mietbeginn 90 % des Mietpreises.
Die nicht zu erstattenden 10 % des Mietpreises sind für nicht entstandene Kosten für Wasser, Strom etc.
Wir
empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung, welche Sie in jedem
Reisebüro abschließen können.
Grundlage
für die Berechnung der Rücktrittskosten ist das
Datum des Posteingangs oder E-Mail-Eingangs beim Hausbesitzer oder seinem Bevollmächtigten.
Es besteht die Möglichkeit, daß der Mieter einen
Ersatzmieter zu den gleichen
Mietbedingungen stellt. In diesem Fall entfallen die
Rücktrittsgebühren für den Zeitraum der Weitervermietung
und es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €
erhoben.
Bereits
geleistete Anzahlungen muß der Mieter mit dem Ersatzmieter verrechnen.
b.)
Stornierung oder Rücktritt bei einer Pandemie -
Bei einer
Grenzschließung von seitens der spanischen Regierung erhalten Sie einen
Gutschein über Ihre Anzahlung unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von
50,00 €.
In allen anderen
Fällen z. B. wegen einer Reisewarnung und persönlicher Angst, gelten
die unter 3. a.) aufgeführten Rücktritts- und Stornobedingungen.
4. Mietdauer -
Die Mindestmietdauer beträgt normalerweise
eine Woche, dies kann
nach Absprache, jedoch variieren.
Die Mietzeit beginnt in der Regel Samstag
um 15.00 Uhr
und endet am Samstag spätestens um 10.00 Uhr. Außer es ist schriftlich ein anderer An- und Abreisetag vereinbart.
5. Anreise -
Der
Anreisetag ist grundsätzlich Samstag,
in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr. Außer es ist schriftlich eine andere Anreisezeit oder ein anderer Anreisetag vereinbart.
Falls Ihnen
die Anreise in
dieser Zeit nicht möglich ist (z.B.: wegen Stau oder Autopanne),
müssen Sie sobald Sie feststellen, daß Sie den Termin nicht
einhalten können, die jeweilige Hausverwaltung
sofort unter der Telefon-Nummer, welche sich auf der
Anreisebeschreibung befindet, über eine eventuelle Verspätung
informieren.
Eine Anreise von 18.00 bis 21.00 Uhr kostet EUR 30,00 und von 21.00 bis
23.00 Uhr berechnet die Hausverwaltung EUR 50,00.
Nach 23.00 Uhr ist keine Anreise möglich.
Ist Ihnen die Anreise bis 23.00 Uhr nicht möglich, können Sie am
Sonntag zwischen 10.00 und 11.00 Uhr anreisen. Diese Anreise muss mit
der Hausverwaltung abgesprochen werden. Hierfür wird eine
Gebühr von EUR 30,00
erhoben. Auf eine
sonntägliche Anreise besteht kein Anspruch.
Falls
Sie planen eine verspätete Anreise vorzunehmen (wegen eines späteren
Flugs etc.), muß dies vorher abgesprochen
und schriftlich bestätigt werden. Es muss eine genaue Anreisezeit vereinbart werden,
für diese Sonderanreise berechnen die Hausverwaltung EUR 30,00, diese Gebühr
beinhaltet 1 Stunde Wartezeit.
6. Abreise - Der Abreisetag ist grundsätzlich Samstag, das Mietobjekt muss spätestens um 10.00
Uhr morgens besenrein und müllfrei verlassen sein.
Sie können einen Abreisetermin wochentags
bis 19.00 Uhr oder samstags zwischen 7 und 10 Uhr vereinbaren.
Bitte vereinbaren Sie mit der Hausverwaltung rechtzeitig, aber mindestens zwei Tage vor Abreise, den genauen Zeitpunkt Ihrer Abreise, da in
dieser Zeit mehrere Abreisen
stattfinden und unter Umständen sonst Ihr Wunschtermin nicht
möglich ist.
Falls Sie außerhalb der Geschäftszeiten abreisen,
wird die Kaution nach Abnahme des Mietobjektes von der Hausverwaltung an Sie überwiesen.
Falls eine Abreise an einem anderen Tag erfolgt, muss ein genauer
Termin mit der Hausverwaltung vereinbart werden und es werden EUR
10,00 vom Mieter erhoben.
Sonntags ist die Abreise nur nach
vorheriger Absprache mit der Hausverwaltung möglich.
Auf eine sonn- u.
feiertägliche Abreise besteht kein Anspruch.
7. Kaution -
Bitte übergeben Sie bei Schlüsselerhalt
die festgelegte
Kaution in bar. Sie erhalten die Kaution bei Abreise in bar zurück.
Dies
setzt voraus, daß eventuelle Nebenkosten beglichen sind und daß
das Ferienobjekt in ordnungsgemäßem Zustand an die Hausverwaltung übergeben wurde.
Sollten Sie außerhalb der regulären
Abreisezeit 7 Uhr bis 10
Uhr abreisen, z.B. zwischen 19.00 Uhr und 7 Uhr, behält die Hausverwaltung die Kaution
ein, um sie Ihnen nach Abnahme des Mietobjektes, in ordnungsgemäßem
Zustand, per Überweisung
zurückzuerstatten.
Im
Falle übermäßiger oder mutwilliger Verschmutzung des Objektes durch den
Mieter, ist die Hausverwaltung berechtigt zusätzlich angefallene
Reinigungskosten zu berechnen.
Evtl.
entstandene Schäden werden von der Hausverwaltung von der Kaution
einbehalten.
Der
Außengrill ist vom Mieter in einem sauberen Zustand zu übergeben.
Ansonsten behält die Hausverwaltung EUR 10,00 für die Reinigung ein.
8. Nebenkosten -
a) Bitte bezahlen Sie an die Hausverwaltung bereits eventuell
vereinbarte Nebenkosten. Falls Nebenkosten nach Verbrauch vereinbart
sind, sind diese bei Abreise zu entrichten.
Nebenkosten sind der Vereinbarung
entsprechend zu bezahlen und werden auch für Kinder und Kleinkinder
berechnet.
Als Nebenkosten werden die Touristensteuer, Klimaanlagen, Poolheizung und evtl. vereinbarte Kosten für Strom zu berechnet.
b) Elektrofahrzeuge dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung und über eine dafür vorgesehene Steckdose (falls Vorhanden) geladen werden.
Bei nicht erfolgter schriftlicher Vereinbarung oder Nutzung einer anderen Steckdose wird die Kaution in voller Höhe einbehalten.
9. Personenzahl - Haustiere -
a)
Bitte beachten Sie, daß das Haus nur
maximal mit der im Mietpreis enthaltenen Personenzahl belegt werden
darf. Die Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Der
Vermieter oder die Hausverwaltung sind nicht verpflichtet,
überzählige Personen zu akzeptieren.
b) Haustier -
Sie sind nur berechtigt ein Haustier
mitzubringen, wenn Sie dies bei
der Buchung angemeldet haben und dies auf der Bestätigung/Rechnung
aufgeführt ist, da in manchen Ferienhäusern keine Haustiere erlaubt sind.
c) Änderung
der Personenzahl oder mitbringen von Haustieren -
Jegliche
Veränderung des Reservierungsumfangs bedarf der zusätzlichen
schriftlichen Vereinbarung mit dem Hausbesitzer oder seinem Bevollmächtigten und zieht ggf.
eine Preiserhöhung oder bei nicht erfolgter schriftlicher
Vereinbarung, die Auflösung des Vertrages mit der
entsprechenden
Stornozahlung nach sich. Die in der Buchungsbestätigung
festgelegte, Personenzahl muß eingehalten werden. Sollte
sich bei Ankunft oder während des Aufenthalts herausstellen,
daß die Personenzahl nicht eingehalten wurde, zieht dies
eine sofortige Stornierung des Mietvertrags nach sich, der Mietpreis
muß voll entrichtet werden und das Mietobjekt
darf nicht bezogen
bzw. muß sofort verlassen werden.
10. Inventar -
Der
Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt nebst Inventar sorgsam zu
behandeln und verpflichtet sich ferner, für Schäden
aufzukommen, die durch sein eigenes Verschulden entstanden sind.
Schäden
und Beanstandungen sind am Anreisetag oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag der Hausverwaltung zu melden, damit die Schäden aufgenommen und schnellstmöglichst beseitigt werden können.
Bitte
berücksichtigen Sie, daß die im Haus vorhandenen
Decken, Kissen und Matratzenschoner ausschließlich zum Bettzeug
gehören; sie dürfen nicht als Strandunterlage, Auflage
für Sonnenliegen oder gar als Polster für ein Haustier
benutzt werden. Matratzenschoner ersetzen auch nicht die Bettlaken. Die
Betten dürfen ohne Bettwäsche nicht benutzt werden, auch
nicht mit Schlafsack.
Gartenmöbel
(Stühle, Liegen und Sonnenschirme etc.) dürfen nicht vom Grundstück
entfernt werden.
11. Haftung -
a)
Wenn ein Mietobjekt aus Gründen, welche außerhalb des
Einwirkungsbereiches des Hausbesitzers oder der jeweiligen Hausverwaltung
liegen, nicht verfügbar ist, behält sich der Hausbesitzer oder sein
Bevollmächtigter das Recht vor, eine Umbuchung des Mieters in ein
anderes, gleichwertiges Mietobjekt vorzunehmen, oder den Vertrag unter
Rückerstattung des bereits bezahlten Betrages aufzulösen.
Für
Verminderung des Mietwertes in Folge vorübergehender
erhöhter Lärmemmissionen, z.B. Baustelle, Verkehrsumleitung,
vorübergehender Ausfall elektrischer Geräte oder
Störungen in der Wasser- und Stromversorgung übernimmt der Hausbesitzer
oder sein Bevollmächtigter keine Haftung. Andere eventuelle
Schadenersatzansprüche können grundsätzlich nur bis zur Höhe
des vertraglich vereinbarten und bereits bezahlten Mietpreises geltend
gemacht werden.
b)
Der Hausbesitzer und sein Bevollmächtigter schließen jede
Haftung für eventuelle Schäden (Unfälle, Verluste,
Verspätungen usw.) aus.
12. Diebstahlverhinderung -
Achten
Sie bitte stets darauf, beim Verlassen Ihres Hauses alle
Fenster, Türen und Gitter verschlossen zu halten. Lassen Sie
keine Hausschlüssel im unbeaufsichtigten Auto.
13. Wasser -
Gehen
Sie bitte sparsam mit dem Wasser um. Autowaschen ist grundsätzlich
untersagt.
14. Klimaanlagen -
Aus Umweltgründen
müssen bei Betrieb der Klimaanlage(n) alle Außentüren und Fenster
geschlossen sein und bei verlassen des Hauses alle Anlagen
ausgeschaltet werden.
15. Sanitäre Anlagen -
Bitte
beachten Sie, daß sanitäre Anlagen in südlichen
Ländern teilweise störungsanfälliger sind.
Werfen
Sie keine Speisereste, Abfälle, Feuchttücher, Damenbinden etc ins WC.
16. Pool -
Die
Benutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr, Kinder müssen
beaufsichtigt werden. Beachten Sie die Poolordnung.
17. Müll -
Die
örtliche Müllabfuhr holt den Müll nicht direkt auf dem
Grundstück ab, sondern von zentralen
Müllsammelstellen/Müllcontainern am Straßenrand.
Bringen Sie bitten Ihren Abfall zu diesen Sammelplätzen. Bitte
berücksichtigen Sie die Mülltrennung.
18. Grundreinigung -
Die
Grundreinigung muß durch den Mieter erfolgen, auch wenn die
Endreinigung im Mietpreis enthalten ist. Die Grundreinigung
umfaßt das Spülen und Aufräumen des kompletten
Geschirrs; Reinigung der Kochzeile; Betten abziehen; alle Räume
besenrein hinterlassen; Entsorgen des Mülls.
19. Änderungen -
Änderungen
der in diesen Geschäftsbedingungen aufgeführten Angaben und Preise
bleiben vorbehalten.
Der
Hausbesitzer und sein Bevollmächtigter behalten sich das
Recht vor, bei Währungsschwankungen oder
Währungsänderungen, die Preise
anzupassen.
20. Datenschutz
Der Hausbesitzer und seine Bevollmächtigten behandelt die persönlichen Daten
ihrer Kunden gemäß dem geltenden Datenschutzrecht. Die Daten
werden in das EDV-System übernommen und nicht an Dritte
weitergegeben, ausser im Falle gesetzlicher Verpflichtung.
21. Gerichtsstand -
Tarragona
- España
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